Schülerbeförderung

Hier finden Sie den aktuellen Infobrief zur Schülerbeförderung des Landkreises.
Antrag zur Fahrtkostenübernahme durch den Landkreis.

Schülerbeförderung im Landkreis Germersheim

Die Kreisverwaltung Germersheim übernimmt gemäß § 69 Schulgesetz und § 33 Privatschulgesetz sowie der Satzung und den Richtlinien des Landkreises Germersheim über die Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler der Realschulen plus die notwendigen Kosten für die Beförderung zur Schule. Hierbei werden die Fahrtkosten bis zur nächstgelegenen Schule der gewählten Art bzw. zur zuständigen Schule übernommen, wenn der Schulweg länger als 4 km oder wenn er besonders gefährlich ist.

MAXX-Ticket oder Scoolcard??

Das MAXX-Ticket gilt ein Jahr lang im gesamten VRN-Gebiet in allen Bussen, Straßenbahnen und freigegebenen Zügen (Deutsche Bahn: RE, RB und S-Bahn in der 2. Klasse) – in der Westpfalz mit der zeitlichen Einschränkung ab 14 Uhr. An gesetzlichen Ferientagen (ohne bewegliche Ferientage) in Rheinland-Pfalz, in Baden-Württemberg oder in Hessen sowie an Wochenenden und Feiertagen gilt das MAXX-Ticket auch ganztägig in der Westpfalz.
Das MAXX-Ticket ist eine persönliche Jahreskarte und damit nicht auf andere Personen übertragbar.

Die ScoolCard gilt im gesamten Netz des KVV (Karlsruher Verkehrsverbund) nicht nur für Schulfahrten. Mit der ScoolCard kann man mit der Stadtbahn nach Bretten, mit der Regionalbahn nach Landau, mit dem Bus durch Baden-Baden, oder mit der Straßenbahn durch Karlsruhe fahren.

Grundsätzlich gilt:

Wer Wohngeld, Arbeitslosengeld II (SGB II), Kinderzuschlag oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII erhält, hat Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Diese Leistungen beinhalten einen Zuschuss zu den Schülerbeförderungskosten. Einen Antrag hierzu können Sie beim Jobcenter stellen.

Alle Informationen zu den Antragsmodalitäten finden Sie hier.